Funkausbildung Binnen (UBI) und See (SRC)
Das UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) berechtigt offiziell dazu, Schiffsfunkstellen auf Binnengewässern zu bedienen. Verfügt dein Boot über eine UKW-Funkanlage, ist es zwingend erforderlich, dass mindestens eine Person an Bord im Besitz des UBI ist.
Einfach die Funkanlage ausgeschaltet zu lassen, ist keine Option. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung schreibt vor, dass alle Schiffe mit Sprechfunkanlage sich über UKW-Funk anmelden müssen, bevor sie unübersichtliche Strecken, Engstellen im Fahrwasser oder Brücken passieren.
Wenn eine Funkanlage an Bord installiert ist, muss sie auch genutzt werden – daher ist das UBI für den Bootsführer verpflichtend.
Das UBI ist unbefristet gültig und wird international anerkannt.
Short Range Certificate (SRC) – Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
Das Short Range Certificate (SRC) ist die offizielle Berechtigung zur Teilnahme am Seefunkdienst im Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) für UKW-Funk (Reichweite bis etwa 35 Seemeilen). Es ist speziell für den Einsatz auf Sportbooten vorgesehen und sowohl international anerkannt als auch unbefristet gültig.
Beide Funkzeugnisse können in einem Kombi-Kurs erworben werden.
